Wie auch schon in früheren Jahren halten die Finanzämter auch in diesem Jahr den traditionellen „Weihnachtsfrieden“ und schonen Steuerpflichtige bis zum 31.12.2015 von Mahnungen, Steuer- und Haftbescheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt der Weihnachtsfrieden ab dem 17.12.2015. Weiterlesen