Wie auch schon in früheren Jahren halten die Finanzämter auch in diesem Jahr den traditionellen „Weihnachtsfrieden“ und schonen Steuerpflichtige bis zum 31.12.2015 von Mahnungen, Steuer- und Haftbescheiden. In Nordrhein-Westfalen gilt der Weihnachtsfrieden ab dem 17.12.2015.
Wie das Finanzamt NRW in einer Pressemitteilung vom 10.12.2015 mitteilt, hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans im Rahmen eines Erlasses die NRW-Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Donnerstag, 17. Dezember, bis Donnerstag, 31.12.2015, keine Maßnahmen neu einzuleiten, die für die Steuerzahler eine Belastung darstellen können.
Die Finanzämter führen in dieser Zeit keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden in dieser Zeit wie gehabt versandt.
(Quelle: Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 10.12.2015)